HW München --> ZW & TÜ zur HW?
1. Beim Melderecht geht es nicht um Wohnsitze, sondern um Haupt-/Nebenwohnung und alleinige Wohnung. Für volljährige Alleinstehende ist bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung dort, wo er sich vorwiegend aufhält. Nur wenn sich das nicht feststellen lässt, ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensinteressen liegt.
2. Bei der Zweitwohnungsteuer geht es um Erst- und Zweitwohnung. Bei volljährigen Alleinstehenden sind Haupt- und Erst- sowie Zweit- und Nebenwohnung im allgemeinen identisch.
3. Anderslautende Gerichtsurteile gibt es meines Wissens nach nicht.
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roque,
14.09.2010
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Alfred,
14.09.2010
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roque,
15.09.2010