Köln und Ehegattenprivileg

josef @, Donnerstag, 04.11.2010 (vor 4922 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu Köln und dem Ehegattenprivileg.

Ich habe in der Zeit von Januar 2008 bis 08.Dezember 2008 beruflich bedingt in einer Nebenwohnung in Köln gewohnt. Da ich verheiratet und Vater einer kleinen Tochter bin, habe ich natürlich jeden freien Tag (meisten Donnerstag bis Sonntag) bei meiner Familie verbracht.
Leider war ich durch diverse negative Erfahrung in meinem Bekanntenkreis schon für das Thema Zweitwohnsteuer sensibilisiert. So habe ich mich vor der Anmeldung in Köln die damals gültige Satzung der Stadt Köln
"Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Köln (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 17. Dezember 2004 in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Köln (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 16. Dezember 2005"
gelesen und unter §2 Punkt 6 folgende Ausnahmen gefunden:
(6) Die Absätze 1 bis 4 gelten ebenfalls nicht für aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten bzw. Lebenspartners, dessen eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet.
Diese Ausnahme traf genau auf meine Situation zu.
Fast zwei Jahre nach meinem Auszug aus der Kölner Wohnung wurde ich jetzt von der Stadt Köln zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Da ich laut der oben zitierten Satzung nicht unter die „Steuerpflichtigen“ falle, habe ich nach bestem Wissen und Gewissen eine Negativerklärung abgegeben.
Meine Negativerklärung wurde von der Stadt Köln aber nicht anerkannt, da ich mich im Jahr 2008 nicht überwiegend im Stadtgebiet aufgehalten hätte. Diese zeitliche Einschränkung wurde aber erst in der ab 01.01.2009 gültigen Satzung eingeführt.
Frage:
Kann sich die Stadt Köln auf eine Satzung berufen, die erst vier Wochen nach der Abmeldung meiner Nebenwohnung eingeführt wurde>

In der Satzung vom 16.Dezember 2005 steht kein Wort einer zeitlich befristeten Aufenthaltsdauer im Stadtgebiet.

Vielen Dank für Eure Hilfe.


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