Köln und Ehegattenprivileg
» Kann sich die Stadt Köln auf eine Satzung berufen, die erst vier Wochen nach der Abmeldung meiner Nebenwohnung eingeführt wurde>
Kann sie grundsätzlich nicht, zumal die Satzungsänderung auch erst zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist. Das hat das VG Köln in einem Urteil aus Juni (veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank NRW) ausdrücklich festgestellt.
Die Stadt hat daraufhin die Satzung geändert und die Befreiung rückwirkend abgeschafft. Die Rechtswidrigkeit dieser Änderung ist eigentlich recht offensichtlich.
Entscheidungen gibt es dazu aber bisher noch nicht.
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- Köln und Ehegattenprivileg -
josef,
04.11.2010
- Köln und Ehegattenprivileg - Alfred, 04.11.2010
- Köln und Ehegattenprivileg -
LionelHutz,
08.11.2010
- Köln und Ehegattenprivileg - Alfred, 08.11.2010