Köln und Ehegattenprivileg
» ich habe eine Frage zu Köln und dem Ehegattenprivileg.
Es gibt kein Ehegattenprivileg bei einer Aufwandsteuer– es darf auch keines geben. Aber das interessiert hier nicht und ist auch weniger eine Frage des Rechts denn der Vernunft.
» Meine Negativerklärung wurde von der Stadt Köln aber nicht anerkannt, da ich mich im Jahr 2008 nicht überwiegend im Stadtgebiet aufgehalten hätte.
Frage meinerseits:
Wie ist der Sachstand> Hast Du schon einen Steuerbescheid (wenn ja, von wann) oder "nur" eine Mitteilung der Stadt, dass sie Deine Erklärung nicht anerkennen will (wenn ja, was will sie von Dir)> Nur deswegen von Bedeutung, weil die Reaktion unterschiedlich ist.
Eine Fallkonstellation wie bei Dir führte in zwei Fällen zur Aufhebung der ZWSt-Bescheide durch das VG Köln, da hast Du durchaus Chancen.
Ggf. Mail direkt an mich (Briefumschlag unter meinem Namen anklicken).
» Kann sich die Stadt Köln auf eine Satzung berufen, die erst vier Wochen nach der Abmeldung meiner Nebenwohnung eingeführt wurde>[/b]
Sie tut es, also kann sie es. Die Frage ist nur, wie weit sie damit kommt/kommen darf.
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- Köln und Ehegattenprivileg -
josef,
04.11.2010
- Köln und Ehegattenprivileg - Alfred, 04.11.2010
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LionelHutz,
08.11.2010
- Köln und Ehegattenprivileg - Alfred, 08.11.2010