Feldafing i. Obb. Satzung nun i Internet
Mit dem Beschluß v. 20.07.2010 führt man in Feldafing die Zwst. neu ein. vor wenigen Wochen weigerte man sich die Satzung per Mail zu übermitteln- nun ist diese i Internet abrufbar.
Was hier auffält:
§ 5 Steuersatz
(1)Die Steuer beträgt jährlich 8 von Hunder der Bemessungsgrundlage
(2) Ist zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschul die Verfügbarkeit der Zweitwohnung für zwecke der persönlichen Lebensführung aufgrund eine Vertrages mit einer Vermietungsagentur, einem Hotelbetrieb oder einem vergleichbaren Betreiber zwecks Weitervermietung zeitlich begrenzt beträgt die Steuerschuld bei einer tatsächlichen Verfügbarkeit im Veranlagungszeitraum von
a) bis zu 2 Wochen 25 v. H
b) bis zu einem Monat 50 v. H.
c) bis zu zwei Monaten 75 v. H
§ 6
Entstehung und Ende der Steuerpflicht
(1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben.Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr.
(2) Die Steuerpflicht für ein Kalenderjahr entsteht am 1.Januar. Tritt die Zweitwohnungseigenschaft nach dem 1. Januar ein, so entsteht die Steuerpflicht mit dem ersten Tag des auf diesen Zeitpunkt folgenden Monats.
(3) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Zweitwohnungseigenschaft entfällt.
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Rebell,
09.11.2010
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Alfred,
10.11.2010
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Soraya,
13.11.2010
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Gustav,
23.11.2010
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Himbim13,
23.11.2010
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Rebell,
24.11.2010
- Feldafing i. Obb. Satzung nun i Internet - Alfred, 25.11.2010
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Rebell,
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Himbim13,
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Soraya,
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Alfred,
10.11.2010