Feldafing i. Obb. Satzung nun i Internet

Himbim13 @, Dienstag, 23.11.2010 (vor 5114 Tagen) @ Gustav

» hier die Reaktion von Herrn Bürgermeister Sontheim persönl.
...... Denn diese belegen wertvollen Wohnraum, ohne» bislang dafür Steuern zu zahlen, obwohl auch sie die komplette
» Infrastruktur der Gemeinde nutzen.[/b] Würde die Wohnung als Erstwohnung
» genutzt, so würde die Gemeinde eine ihr zustehende
» Einkommenssteuerbeteiligung bekommen, um damit auch weiterhin alles
» Notwendige finanzieren zu können.
»
» Fakt ist allerdings, dass die Zweitwohnungsbesitzer doch auch Haus - und
» Grundsteuer bezahlen aber weder Kindergarten - Schulen und auch keinen
» Friedhof nutzen![/i]»........

Man muss sich schon fragen wie hoch der IQ dieses Herrn und der der Räte, sind. Und, vor allem welcher Partei Er und Diese vertritt bzw. vertreten! Diese Aussage kennzeichnet doch eindeutig welches Geisteskind er ist und wie es scheint gar nichts von den tatsächlichen Leistungen dieses Personenkreises weiß, beziehungsweise öffentlich verleugnet. Nimmt er denn nicht zur Kenntnis, dass zunächst einmal die Kommune und deren Bürger mit Grundbesitz, die Bauwilligen veranlasst haben in Feldafing sich anzusiedeln. Hat dieser Personenkreis sich nicht auch an den Erschließungskosten beteiligt. Ist dieser Personenkreis nicht etwa wie ein mit Hauptwohnung Gemeldeter an allen umlegbaren kommunalen Kosten beteiligt>! Nicht nur bei der Grundsteuer, sondern bei der Müllabfuhr, bei den Kanalgebühren, Wassergeld und allem weiteren Umlagen. Bringt er nicht eine Wirtschaftleistung für die dortigen Betriebe. Und wenn dieser Herr ausführt, dass diese Personengruppe die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen für den Friedhof und Kindergarten nicht mit trägt, so verschweigt er, wenn ein derartiger Bedarfsfall eintritt, eine solche Nutzung nicht kostenlos erfolgt, oder ist die Nutzung solcher Leistungen dort kostenlos> Hinsichtlich den Ausführungen, dass die Kommune bei diesen Personenkreis nicht an der Lohnsteuer (Einkommensteuer) partizipiert, verschweigt er, dass ein Teil dieses Personenkreisen gar keine Lohnsteuerkarte mehr braucht, aber, die Gemeinde für die mit Zweitwohnung Gemeldeten Schlüsselzuweisungen vom Land Bayern erhält. Mit dieser unkorrekten öffentlichen Behauptung beweist er entweder sein Unwissen und damit den Nachweis, dass er als Bürgermeister keine Ahnung hat, oder aber er verschweigt es wissentlich, dass im Freistaat Bayern, wohl als einziges Bundesland, die Kommune Schlüsselzuweisungen für in Nebenwohnung Gemeldeten erhält. Was soll man von einem solchen Kommunalpolitiker und dessen Räten halten, die ihren Mitbürgern eine derartige Rechtslage verschweigt, bzw. verschweigen und damit belügen. Man kann ja munter darauf los lügen, denn nach dem kommunalen Wahlrecht in Bayern hat ein ausländischer Mitbürger mehr Rechte, wie ein mit Nebenwohnung gemeldeter deutscher Staatsangehöriger.


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