Feldafing i. Obb. Satzung nun i Internet

Alfred @, Mittwoch, 10.11.2010 (vor 5127 Tagen) @ Rebell

» a) bis zu 2 Wochen 25 v. H
» b) bis zu einem Monat 50 v. H.
» c) bis zu zwei Monaten 75 v. H
Damit bewegt sich Feldafing in den sehr engen Grenzen, wie sie sich aus der nicht zu beanstandenden, milden Spruchpraxis der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ergibt.

Da hilft doch nur eins: Vertrag so fassen, dass die Verfügbarkeit für die persönliche Lebensführung gleich NULL ist, und dann die Wohnung nach Herzenslust nutzen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion