nach Heirat weiter getrennt wohnen = Nebenwohnung?

Alfred @, Mittwoch, 10.11.2010 (vor 5383 Tagen) @ klaus577

» Ich rieche schon das nächste Schreiben mit den "Bescheiden" über Zweitwohnungssteuer"
Na, erst kommt mal die Aufforderung zur „Erklärung“. Ob überhaupt und wenn ja, für wen ZWSt fällig wird, wäre dann die nächste Frage. Die wohl auch auf dem direkten Weg zum Verwaltungsgericht Augsburg führt.

Der Fehler war, den Kommunen überhaupt etwas mitzuteilen. „Wir besuchen uns gegenseitig“ war vermutlich der zweite Fehler, dürfte aber stimmen. Deswegen ist das Ganze auch nicht rückgängig zu machen. Ist m.E. aber unschädlich.

Die rechtliche Problematik dürfte in dem Begriff „Beziehen einer Wohnung“ liegen. Das ist auslegungsbedürftig. Ein „Besuch“ ist m.E. nicht mit dem „Beziehen einer Wohnung gleichzusetzen – aber der Streit könnte langwierig werden.

Die Argumentation, ich halte mich nur besuchsweise in der Wohnung auf, dürfte von der Stadt eigentlich nicht zu widerlegen sein. Es gibt nämlich keine gesetzliche Regelung dergestalt, dass nicht dauernd getrennt lebende Eheleute eine „eheliche Wohnung“ haben müssen. Da irrt die Stadt Augsburg. Der von der Stadt angezogene Art. 15 des Meldegesetzes lautet in Abs. 1
„Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.“
Das trifft nicht zu, wenn der Einwohner nur eine Wohnung hat – so wie das bei Dir wohl der Fall ist, wenn Du die Wohnung Deiner Frau nicht „bezogen hast“. Durch die Heirat hat sich an der melderechtlichen Situation bei den gegenseitigen Besuchen nichts verändert.

Das einfachste dürfte sein, die Nebenwohnung in Augsburg postwendend wieder abzumelden. Erst wenn die Stadt sich weigert - ggf. nach schriftlicher Aufforderung, wäre eine Klage unvermeidbar. Ggf. kann es notwendig sein, „Klage zur Fristwahrung“ einzureichen. Flankierend dazu könntest Du mal probieren, in Rimsting bei der Gemeindeverwaltung die Nebenwohnung streichen zu lassen. Erklärung: „Die Wohnung in Rimsting ist die einzige von mir i.S.d. Melderechts benutzte Wohnung.“


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion