nach Heirat weiter getrennt wohnen = Nebenwohnung?
» ...Das habe ich nicht getan. Ganz abgesehen davon, dass ich dieses Schnüffeln als bodenlose Frechheit empfinde, wüßte ich auch gar nicht, was die Stadt Augsburg da haben will>
Es scheint in Deinem Fall so zu sein, dass das einzige was die Stadt Augsburg von Dir haben will, die Zweitwohnungssteuer ist.
Ich schließe mich an: Klage gegen die von Amtswegen vorgenommene Anmeldung mit Nebenwohnung. Weitere Diskussionen dürften sinnlos sein. Die angegebene Monatsfrist solltest Du einhalten, auch wenn eine Berichtigung später auch noch möglich sein muss.
Eure Wortwahl gegenüber den Gemeindeverwaltungen scheint ja eindeutig gewesen zu sein: Ihr besucht Euch. Wo man zu Besuch ist, hat man aber keine Wohnung. Euer Verhalten ist auch in Bayern nicht verboten und bedarf meiner Meinung nach erst mal keiner weiteren Erläuterung.
Die Meldebehörden müssen die Meldungen der Einwohner entgegennehmen und dürfen nur bei begründeten Zweifeln eigene Ermittlungen anstellen und Nachweise fordern. Wie das in Bayern von den Gerichten interpretiert wird, ist mir aber nicht bekannt...
Du könntest versuchen, mit Hinweis auf Deine Klage gegen die Anmeldung mit Nebenwohnung, die Stadt dazu zu bewegen, vorerst von dem Erlass eines Steuerbescheides abzusehen. Wird ein Steuerbescheid erlassen, wird die nächste Klage fällig.
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klaus577,
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