nach Heirat weiter getrennt wohnen = Nebenwohnung?
» Genau diese Klage musst Du Dir gönnen, wenn Du aus dem melderechtlich falschen Zustand rauskommen willst. Nicht umsonst ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Anhang.
Genau das befürchte ich auch.
Trotzdem würde ich beim Einwohnermeldeamt A. die sofortige Abmeldung der Nebenwohnung verlangen. Allein schon, um die dummen Gesichter zu sehen, wenn man nach der Rechtsgrundlage fragt.
Was kann man eigentlich einer Verwaltung antun, die ohne Rechtsgrundlage handelt>
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klaus577,
10.11.2010
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Alfred,
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Yvonne Winkler,
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klaus577,
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