Zweitwohnsitz in München - keine Miete gezahlt

Alfred @, Donnerstag, 11.11.2010 (vor 4906 Tagen) @ Mareen

» Ähm... rechtliche Verfügungsgewalt> Ja, ich habe mich in der Wohnung meines Freundes angemeldet, als Zweitwohnung.
Also nicht im Menu nachgelesen.:-D
Du bist für die Wohnung Deines Freundes mit Nebenwohnung registriert, d.h., dass Du diese Wohnung benutzt. Berechtigt natürlich, denn Dein Freund hat Dir eine tatsächliche, jederzeit widerrufliche Wohngelegenheit geboten. Mehr gibt das Mederecht nicht her. Innehaben einer Wohnung für die persönliche Lebensführung setzt voraus, dass Du rechtlich gesichert über die Nutzung der Wohnung verfügen kannst. Du musst also entsprechend Deiner Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie Du z.B.
- diese nutzt,
- diese einrichtest/gestaltest,
- Dich selbst darin aufhalten willst,
- sie anderen zur Verfügung stellen willst.
Noch mal die Frage: Hattest Du die Wohnung inne>
Wenn nein, ist diese Nebenwohnung nur im Sinne der u.a. deswegen verfassungswidrigen Münchener Satzung eine Zweitwohnung, Du bist aber nicht steuerpflichtig, weil Du die Wohnung nicht innehast. Wenn die Steuererklärung der Stadt, die ich nicht kenne, eine derartige Erklärung nicht ermöglicht – und das vermute ich mal - solltest Du nur die Angaben zur Neben- und Hauptwohnung ausfüllen und ggf. ein Anschreiben verfassen.
Problem mit der Stadt wirst Du vmtl. trotzdem bekommen, denn die handhaben die Satzung vmtl. nach Kassenlage und lesen in die Satzung hinein, was da sehen wollen.

» » Fragen zur Einkommensteuer beantwortet verbindlich am besten ein Steuerberater o.vgl.
» Stimmt, aber der ist auch sauteuer! ;-)
Wenn er es wert ist …:-(


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