Zweitwohnsitz in München - keine Miete gezahlt

Alfred @, Donnerstag, 11.11.2010 (vor 5143 Tagen) @ Mareen

» Nein, ich hatte sie nicht inne - ich hatte nicht mal einen Mietvertrag und es war SEINE Wohnung. Kein "Innehaben" - das ist doch schon mal was.

» Ok, mal anders: eigentlich kann ja nichts passieren, wenn ich beim Kassen- und Steueramt anrufe, sage, dass ich dort zwar ab und zu war, aber weder Vertrag hatte noch Miete gezahlt habe, dann können die doch keine Steuern von mir haben wollen>! Ich meine, wofür denn bitte>>
Wofür> Für die Stadtkasse natürlich. Du meinst doch nicht im Ernst, dass der Kämmerer kein Geld von Dir will, nur weil Du da anrufst. In Köln z.B. wäre das eine ganz schlechte Idee. Da kriegst Du postwendend einen Steuerbescheid (geschätzt) und musst beim Verwaltungsgericht klagen, um ihn wieder los zu werden. Meine Empfehlung: Mache es schriftlich – am besten mit Eingangsbestätigung auf einer Kopie des Schreibens/der Steuererklärung. Und erzähle nichts von „keine Miete gezahlt“, „kein Vertrag“ usw. das sind alles keine Gründe. Das Einzige was zählt: Du warst nicht Inhaberin der Wohnung. Damit kannst Du sogar vor einem bayer. Verwaltungsgericht durchkommen.

Ich weiß nicht, wie es in München zugeht. Aber manche Städte sind außer Rand und Band, wenn sie das Wort „Zweitwohnungsteuer“ nur hören. Was sich dahinter wirklich verbirgt, wollen sie gar nicht wissen.

» ...wenn ich nachweisen kann, dass ich dieses Jahr zwar bis Juli noch dort gemeldet war, aber nicht mehr in der Wohnung war (mehrere Monate im Krankenhaus) wollen die dann trotzdem noch Kohle für 2010>
Nachweisen musst Du – beim Einwohnermeldeamt und nicht gegenüber der Kämmerei - dass Du aus der Wohnung ausgezogen bist. Dann können sie, müssen aber nicht, das Melderegister berichtigen. Probieren kannst Du es, es hat mit der ZWSt und dem Nicht-Innehaben der Nebenwohnung nur am Rande was zu tun. Davon abgesehen: Das ist natürlich auch gegenüber der Käömmerei ein Hilfsargument. Was die daraus machen steht in den Sternen.


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