Murnau 28 % Zweitwohnungssteuersatz = die Höchsten

Rebell @, Samstag, 18.12.2010 (vor 5436 Tagen) @ Alfred

» Umverteilung auf bayerisch>
Ja lieber Alfred, Da hast wohl a bisserl Recht, doch es kommt noch viel schlimmer in Bayern gehen einfach die Uhren nochmals anderst, da bekommen solche Kommunen auch noch aus dem Steuerpott des Allgemeinen Steueraufkommens zusätzliche Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze - also doppelt gemobbelt- und der CSU- Fraktionsführer Georg Schmid, zur Zeit arg im Kreuzfeuer mit der Landesbank- Aufsicht zum Dialog gefordert. "Man müsse den Tourismuslobbykommunen diese Zuwendungen beibehalten um nicht diese zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zu zwingen"
Vielleicht, je nach dem wie es nun mit der Anzeige ausgehen könnte, müssten wir Steuerzahler sogar noch Strafe und Ersatzleistungen an den Staat leisten, für die an dem Pranger stehenden Aufsichtsräte, damit diese nicht zur Rechenschaft und Schadenersatz herangezogen werden können.
Damit muss doch der Eindruck erweckt werden, den Aufsichtsräten der Landesbank müssten die Gehälter verdoppelt werden, je höher die Verantwortung desto größer dürfen die Verluste auf Kosten der Steuerzahler umgelegt werden.

» Frage wäre: Gibt es schon gerichtliche Entscheidungen zu Murnau und dieser» Staffelung>
Antwort: Keine bekannt, denn in Bayern ist es inzwischen sehr schwierig Anwaltskanzleien zu finden, welche die Rechte der Betroffenen v. der Zweitwohnungssteuer zu humanen ordentlichen Sätzen vertreten.
Weshalb> die Antwort ist leicht zu begründen: Wenn es um die Zweitwohnungssteuerm geht sind die Gebührenerlöse zu den Streitwerten viel zu gering - Forderungen von über 10.000 € als Sondervereinbarung - plus die unangenehme Möglichkeit, dass solchen Kanzleien von den Kommunen keine lukrativen Aufträge mit hohem Streitwert zugeteilt werden.
Das ist die Quadratut des Kreises in Bayern!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion