Murnau 28 % Zweitwohnungssteuersatz = die Höchsten

Soraya @, Samstag, 18.12.2010 (vor 5436 Tagen) @ Alfred

In Wirklichkeit ist es noch viel schlimmer.
Hiermit sei doch mal an den Herrn Bürgermeister Dr. Michael Rapp die Frage nach dem Vollzug erlaubt:
Wird denn die Zweitwohnungssteuer gem. der Satzung v, 19.12.2010 wirklich vollzogen >
Ein Fereiengast mietet nun ab dem 28.12.2010 eine Wohnung, welche auf dem Immobilien- oder Wohnungsmarkt mit einer Monatsmiete von € 350.-- anzutreffen ist und verlässt diese wieder zum 20.Januar 2011. Gem der vorliegenden Satzung bekäme die Stadt Murnau hierfür in Form von Zweitwohnungssteuer 25 % der Jahresmiete = € 240.-- plus Kurbeitrag in die arme Kasse. Stimmt das soooo>

oder Rentner - Ehepaar benötigt eine etwas größere Wohnung bei einem monatlichen Mietpres von etwa € 360- und bezieht diese am Freitag den 31.12.2010 und bleibt in Murnau bis zum
Montag den 1. Februar, vereinbart mit dem Ver-Mieter eine Monatsmiete von € 360.-- + Endreinigung € 50.- - freut sich über die günstige Unterkunft. Doch nach wenigen Tagen wird von der Stadt Murnau eine Zweitwohnungssteuer in Höhe von € 600 zur Zahlung fällig. Denn gemäß Satzung fällt für eine Nutzung von 2 Monaten = 50 % der Jahreskaltmiete an!
Was sagt hier der Herr Bürgermesiter dazu >>>>>


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