ZWS Mainz - Student

c182sch @, Mittwoch, 06.04.2011 (vor 4798 Tagen) @ Alfred

» Statt Antwort vorab eine Verständnisfrage:
» Bedeutet
» » Meinen Erstwohnsitz habe ich mit meiner Frau und meinem Sohn, ...
» dass Du verheiratet bist und ihr eine gemeinsame Familienwohnung benutzt>

Ja, richtig. Ich habe inzwischen in der Mainzer Satzung nachgelesen, dass Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in Mainz haben, die Steuer nicht entrichten müssen.
Das Studium ist wohl auch ein beruflicher Grund>

Sehr nett, dass die Reaktion so schnell war! Danke.


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