ZWS Mainz - Student

Alfred @, Montag, 11.04.2011 (vor 4786 Tagen) @ toubib

» Das läßt sich doch eigentlich ganz gut gestalten.
Ja, für die Städte, nicht für die betroffenen Stuerschuldner.

» Was ist da verfassungswidrig> Die Einschränkung auf rein zeitliche Parameter,
Nein, die Beschränkung auf die melderechtliche Registrierung einer Wohnung.

» ...unter Nichtbeachtung der Gestaltungsfreiheit>
Welche Gestaltungfreiheit soll es im Melderecht geben>

» Ich frage mich sowieso, wer die zeitliche Verteilung nachprüfen soll. Letztlich werden die Angaben in den meisten Fällen nicht zu widerlegen sein, jedenfalls im städtischen Raum.
Das ist keine Frage, das ist so. Deswegen ist es ja z.B. für Studenten keine Problem, sich am Studienort mit Hauptwohnung bzw. alleiniger Wohnung registrieren zu lassen.


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