ZWS Mainz Studentenwohnheim?
Die Registrierung mit Haupt-/Nebenwohnung bzw. alleiniger Wohnung richtet sich (theoretisch) ausschließlich nach dem Melderecht. Gem. BVerfG sind Studenten im Allgemeinen so durch ihr Studium in Anspruch genommen, dass sie ihre Hauptwohnung am Studienort haben. Warum man das Halten eines studierenden Kindes nur dann von der Steuer absetzen kann, wenn es die Hauptwohnung bei den Unterhaltsverpflichteten hat, erschließt sich mir nicht.
Das ein Wohnheimzimmer kein Luxus ist, wird Dir jeder glauben, aber das ist weder eine Grundlage für einen erfolgreichen Widerspruch, noch spielt es bei einer Aufwandsteuer überhaupt eine Rolle. Wenn Du in Mainz mit Nebenwohnung melderechtskonform registriert bist, gilt: Es besteht Abgabepflicht. Es sei denn, Du willst den Rechtsweg bis zum BVerfG beschreiten – ob das allerdings was ändert, ist fraglich.
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- ZWS Mainz Studentenwohnheim? -
BeWi,
10.04.2011
- ZWS Mainz Studentenwohnheim? - Alfred, 11.04.2011
- ZWS Mainz Studentenwohnheim? -
Norman,
13.04.2011
- ZWS Mainz Studentenwohnheim? - Alfred, 13.04.2011