ZWS Mainz Studentenwohnheim?

Alfred @, Mittwoch, 13.04.2011 (vor 4906 Tagen) @ Norman

» So wie ich die Sache sehe, ist die Angelegenheit keineswegs aussichtslos,
Wer als alleinstehender Volljähriger in Mainz mit Nebenwohnung registriert ist, wird zur Zweitwohnungsteuer herangezogen. Wenn er nicht nachweisen kann, dass es sich bei der Nebenwohnung um die falsch registrierte Erstwohnung handelt, zahlt er (oder klagt sich bis zum BVerfG hoch, wegen des Verfassungswidrigkeit der Satzung - aus Art. 6 resultierend - möglicherweis sogar erfolgreich).

» weil die Studenten in Mainz ganz offensichtlich eine nicht unwesentliche Randerscheinung darstellen. ...
» Das Schlüsselargument scheint mir die Zugrundelegung der realitätsgerecht typischen Fallkonstellation zu sein.
Was hat das bitte mit der Abgabepflicht für eine nicht vorwiegend genutzte Wohnung (= Zweitwohnung) zu tun>

» Hier eine kleine
Argumentationshilfe.
Hilfe> Da werden wir wohl nie einer Meinung sein.

» Den Passus zu Artikel 6 GG würde ich in dem konkreten Fall aber nicht aufgreifen, weil das Studium BAFöG-finanziert ist.
Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion