Steuererklärung

Alfred @, Donnerstag, 26.05.2011 (vor 4711 Tagen) @ wilma

» dort angekommen, dass ich rückwirkend keine Wohnsitzänderung erreichen konnte (Wurde vom zuständigen EMA abgelehnt).
War zu erwarten und ist m.E. auch richtig so.

Mit dem Kassen- und Steueramt zu telefonieren ist vergebliche Liebesmühe. Die Stadt ignoriert jede Negativerklärung und erlässt einen Zweitwohnungsteuerbescheid – entweder auf Grundlage des Mietvertrages oder einer willkürlichen Schätzung. Da die wenigsten vor Gericht gehen, ein gutes Geschäft für die Stadt. Wird geklagt und kann nachgewiesen werden, dass die Kölner Wohnung die vorwiegend genutzte Wohnung war/ist, hebt die Stadt den Steuerbescheid auf.
Ein Mietvertrag ist wie bereits festgestellt wurde, bei einer Negativerklärung unsinnig. Um der Stadt das Leben ein bisschen zu erschweren, z.B. folgende Erklärung abgeben:
"Bei o.a. Nebenwohnung handelte es sich um meine faktisch vorwiegend genutzte Wohnung, was sich aus dem beigefügten Arbeitsvertrag und der Entfernung zu meinem Wohnort ergibt. Sollte Ihnen dies nicht genügen, bitte ich um Benachrichtigung.“


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