Nicht alle regen sich über die 2.WhgSt auf

Alfred @, Dienstag, 31.05.2011 (vor 5148 Tagen) @ Himbim13

» Im übrigem sollte sich ja ein Angriffspunkt ergeben, werden die Satzungen sofort geändert.
Was die Satzungen erfreulicherweise immer absurder macht, weil die Städte nicht wissen, was sie tun (wenn sie es denn je gewusst hatten). Und es soll sogar Gerichte geben, die das ahnen (s. VG Köln).

» Nein, wenn man eine Wiese vom Löwenzahn befreien will, darf man nicht nur ein Blättchen abzupfen, sondern muss versuchen die Wurzel zu entfernen.
Hier dürfte der Schwerpunkt wohl auf "versuchen" liegen.

» ... 1 Aufwand der Kommunen für Nebenwohnungsinhabern (Prof. Dr. Wilfried Bayer)
» jetzt: 2. Aufwand von Finanzmitteln des Innehabenden (BVerwG)).
» Warum wohl dieser Sinneswandel>
Was Du da von Dir gibst, ist ziemlicher Blödsinn. Prof. Dr. Wilfried Bayer, der in perverser Weise stolz darauf ist, eine neue Steuer erfunden zu haben, war zumindest konsequent und prinzipientreu. Seine Ferienwohnungsteuer war von Anfang an als örtliche Aufwandsteuer konzipiert (Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) und durch das Äquivalenzprinzip legitimiert (Ausgleich für nicht in Anspruch genommene kommunale Infrastruktur). Auch ihr Lenkungszweck – Verhinderung von „Rollladensiedlungen“ – war und ist nicht zu beanstanden. Sein Fehler bestand einzig und allein darin, das Konstrukt „Zweitwohnungsteuer“ zu nennen. An diesem Begriff hat ihn dann das BVerfG gemessen und „verdammt“. Deswegen ist der dem BVerfG heute noch böse.
Man mag vieles als destruktiv bezeichnen, aber bar jeder Ahnung zu argumentieren ist mit Sicherheit nicht konstruktiv. Meine Empfehlung: „Ad fontes“ – lesen, nachdenken, dann erst schreiben.


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