ZWS in Leipzig Student

Sandra85 @, Dienstag, 14.06.2011 (vor 4556 Tagen) @ Alfred

Danke für die schnelle Antwort :-)

Aber ich befinde mich doch noch in meiner Erstausbildung und habe noch kein eigenes Einkommen.
Meine Zweitwohnung wäre ja nicht Zweitwohnung im Sinne der Satzung, wenn ich noch Kindergeld bekommen würde. Das kann man ja ankreuzen. Kindergeld bekomme ich aber nicht mehr. Ist meine Zweitwohnung deshalb automatisch steuerpflichtig> Das wäre ja ein Widerspruch in sich - ich bekomm kein Kindergeld mehr -> habe weniger Geld zur Verfügung -> muss aber davon noch Steuern bezahlen... So kann das doch auch nicht sein, oder>

Sandra


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