ZWS in Leipzig Student

Sandra85 @, Donnerstag, 16.06.2011 (vor 4937 Tagen) @ Alfred

Lieber Alfred, entschuldige bitte das ich nicht die richtigen Termini verwendet habe ;-)
Natürlich waren und sind Studenten nicht von der ZWS befreit, sondern die ZW (von Studenten mit Hauptwohnsitz in der elterlichen Wohnung) gilt nicht als ZW im Sinne der Satzung, sondern als Erstwohnung. Entschuldige die Ungenauigkeit :sleeping:

Und die Annahme, dass Studenten, die sich in der Erstausbildung befinden keine ZWS bezahlen müssen, gründet sich aus der Tatsache, dass wir das vorher auch nicht mussten. Und auf dem Bogen, den man jetzt ausfüllen muss (solltest du dir vielleicht mal anschauen :-) ) kann man nur ankreuzen, dass man sich in der Erstausbildung befindet UND Kindergeld bekommt. Also gibt es für Studenten in der Erstausbildung OHNE Kindergeldanspruch keine Möglichkeit ein Kreuz zu setzen.

Danke Jo für den Hinweis! Ich hab vorhin auch selbst jemanden erreicht. Die Frau hat mir das auch erzählt. Aber sie meinte auch, wenn wir jetzt im Juni noch unseren Hauptwohnsitz hier nach Leipzig "verlagern" zahlen wir die ZWS für das kommende halbe Jahr nicht. Meldet man sich aber erst im August um, muss man die ZWS jetzt bezahlen und bekommt auch nix zurück...

Aber immerhin wissen wir Bescheid, dass wir bezahlen müssen :-(


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