ZWS in Leipzig Student

Alfred @, Donnerstag, 16.06.2011 (vor 4670 Tagen) @ jo83

Wie die Leipziger das bei Erstausbildung begründen/rechtfertigen wollen, ist mir schleierhaft.

Jedes Kind, also auch das volljährige, hat Anspruch auf eine angemessene Ausbildung. Hierfür sollte der angemessene Unterhalt gewährleistet sein. Das begründet die Unterhaltspflicht der Eltern. Von Kindergeld ist hier nicht die Rede.

Was sich da aber seit dem Jahr der Einführung der ZWSt in L geändert haben soll, ist mir ebenfalls schleierhaft.


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