ZWS in Leipzig Student

Alfred @, Donnerstag, 16.06.2011 (vor 4790 Tagen) @ Sandra85

Ausnahmsweise ging es nicht um die Fachbegriffe. Ich hatte nur den Eindruck, wir redeten aneinander vorbei und den habe eigentlich immer noch.

Den Fragebogen habe ich mir schon vor einiger Zeit angeschaut und deswegen stell(t)e ich fest, dass ich nicht weiß, was die Leipziger Verwaltung bewegt. Was da steht (Erstausbildung + Kindergeld) ist und bleibt Unsinn.

Und was die Märchentante vom Amt angeht: Dazu habe ich schon am 6.6. geschrieben:
„Gegen die ZWSt lässt sich – neben viel Störfeuer - mit Erfolg letztendlich nur vorgehen, wenn man behauptet und nachweisen kann, dass es sich bei der Nebenwohnung in Leipzig um die „tatsächlich vorwiegend genutzte Wohnung“ – mithin die Haupt-/Erstwohnung handelt/gehandelt hat. Deren Besteuerung verstößt gegen Bundesrecht.
Zusätzlich:
- Eine entsprechende Berichtigung des Melderegisters ist zumindest „ab sofort“ zu veranlassen.
- Ein Bußgeld wegen Verstoß gegen das Meldegesetz muss ggf. tapfer hingenommen werden.“


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