CDU-Fraktion fordert Anpassung der Zweitwohnungssteuer
» » Die 'Aktion Zweifamilienhäuser' dient der Vermeidung von Vollzugsdefiziten, ...
» Diese Vermeidung von Vollzugsdefiziten, wie sie von Verwaltung und Rat propagiert wird, steht bisher als leere Worthülse im Raum.
Das Vollzugsdefizit besteht. Das haben Oberbürgermeister, Finanzdezernentin, SPD und CDU schon richtig erkannt.
In Köln wird durch die Zweitwohnungssteuersatzung grundsätzlich _jede_ Zweitwohnung besteuert. Das ergibt sich bereits durch verfassungskonforme Auslegung der Satzung. Alles andere wäre unzulässig.
Das Problem für den Vollzug der Steuer besteht aber darin, dass effektiv nur die Zweitwohnungsinhaber besteuert werden, die ihre Zweitwohnung in Köln als Nebenwohnung gemeldet haben. Nur diese Personengruppe kann die Stadt Köln gemäß ihrer Zweitwohnungssteuersatzung zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern (Vgl. § 9 Abs. 4 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln). Der Grund dafür dürfte darin liegen, dass die Kölner Zweitwohnungssteuer ursprünglich eben gerade nicht als 'echte Zweitwohnungssteuer' sondern als Strafsteuer auf das Anmelden einer Nebenwohnung eingeführt wurde. Bis vor kurzem wurde von der Kölner Verwaltung noch ernsthaft die Auffassung vertreten, dass Steuer zahlen muss, wer im Register mit Nebenwohnung eingetragen ist, unabhängig davon, ob das Register richtig ist oder nicht. Das würde bereits der Grundsatz der Steuergerechtigkeit gebieten. Die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wurde, frecher Weise, von der Verwaltung als Beleg für diese These angeführt.
Zur Abwendung eines Vollzugsdefizits ist es jetzt erforderlich, Zweitwohnungsinhaber die nicht mit Nebenwohnung gemeldet sind, aus dem Hut zu zaubern.
Da es für dieses Unterfangen aber wohl keine rechtliche Grundlage gibt und diese wohl auch nicht rechtmäßig erlassen werden kann, müssen rechtlich sehr zweifelhafte 'Aktionen' für diesen Zweck herhalten.
Jede Wohnung kann eine Zweitwohnung sein. Und noch besser: Bei mehreren Bewohnern/Eigentümern/Inhabern ist es sogar möglich, dass die Wohnung für den einen steuerpflichtige Zweitwohnung ist, während sie für den anderen steuerfrei ist.
Anders als durch Rasterfahndung und Ermittlungen in Blaue hinein, sind die nicht gemeldeten Zweitwohnungsinhaber nicht aufspürbar.
Wann meldet sich eigentlich mal Konrad Adenauer(!) zu Wort>
Sein Vorgänger fühlte sich durch die letzte Aktion der Verwaltung zur Abwendung eines Vollzugsdefizits (damals übrigens unter CDU Bürgermeister Fritz Schramma) „in die Zeit der Sowjet-Zone zurückversetzt“! :rotfl:
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- CDU-Fraktion fordert Anpassung der Zweitwohnungssteuer -
flory,
10.07.2011
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LionelHutz,
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11.07.2011
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Alfred,
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Kommunalfreund,
10.07.2011