ZWSt nach einem Umzug in eine andere Stadt

Alfred @, Mittwoch, 07.09.2011 (vor 4784 Tagen) @ axelbrix

Er wird sich gemüßigt sehen, denn er ist dazu gegenüber der Stadt und ggf. dem Gericht verpflichtet. Ich hoffe, Du hast den ehemaligen Vermieter gebeten, Dir die „entsprechenden Informationen“ zu schicken und nicht unmittelbar der Stadt Köln – sonst hast Du wieder nichts in der Hand.
Frage:
Hast Du schon einen ZWSt-Bescheid oder erst die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur ZWSt bekommen>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion