ZWSt nach einem Umzug in eine andere Stadt

axelbrix @, Mittwoch, 07.09.2011 (vor 4784 Tagen) @ Alfred

Den Eigentümer habe ich nur gebeten, die Erklärumg an die Stadt zu versenden. .....Auch Bitte um eine Abschrift für meine Unterlagen hole ich nach.
Bis jetzt habe ich nur die Aufforderung, den Nachweis zu erbringen. Wenn ich einen Zahlungsbescheid erhalte, schalte ich meinen Rechtschutz ein. Allerdings wird es wohl schwierig sein einen kompetenten Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht zu finden.


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