ZWSt nach einem Umzug in eine andere Stadt

Alfred @, Montag, 26.09.2011 (vor 4742 Tagen) @ axelbrix

» Da ich keinerlei Nachweise habe, warte ich jetzt auf den Beschluß der Verwaltung.
Die Verwaltung beschließt überhaupt nichts. Sie erlässt einen Steuerbescheid (über vmtl. ca. 3.000 €). Dann hat das Warten ein Ende und Du hast die Wahl: Zahlen oder Klagen.
Bei dem angedeuteten Verhalten bleibst Du auf einem Teil (1 Drittel) der Gerichtskosten sitzen, und die Stadt wird ggf. noch 20 EURO Bearbeitungsgebühr verlangen.

» Frage: sollte ich eine rückwirkende Abmeldung an die Stadt Köln schicken>
Ja, jetzt wo Du weißt, dass Du dort mit Nebenwohnung registriert bist, unbedingt.


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