ZWSt nach einem Umzug in eine andere Stadt

Alfred @, Mittwoch, 07.09.2011 (vor 4784 Tagen) @ axelbrix

Nur zu meinem Verständnis:
Die Stadt hat Dich aufgefordert, den Nachweis dafür zu erbringen, dass Du nicht mehr in Köln wohnst, Du hast aber noch keine Steuererklärung abgegeben>

Was den Rechtsschutz angeht: Prüfe vorsorglich Deine Police bzw. erkundige Dich bei der Versicherung, ob sie da mitmacht. Ich kenne einige, die da ihr blaues Wunder erlebt haben. Muss nicht so sein, aber sicher ist sicher.

Abgesehen davon kannst Du die Klage auch alleine durchziehen. Ein Rechtsanwalt ist beim Verwaltungsgericht nicht erforderlich. Zudem geht es hier weniger um Verwaltungsrecht. Das „Zweitwohnungsteuerrecht“ hat seine sehr speziellen juristischen Tücken und bringt nicht viel ein. Da zieren sich Anwälte gerne.


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