Wohnung zu zweit

Alfred @, Samstag, 17.09.2011 (vor 4696 Tagen) @ neuinmuc

1. Die melderechtliche Registrierung in München richtet sich bei Dir nicht nach dem, was Du willst, sondern nach dem Meldegesetz. Üblicherweise hat man als Vollzeitbeschäftigter (alleinstehend, volljährig) seinen Wohnort am Arbeitsort. Warum Du eine Nebenwohnung brauchst, wird aus Deiner Schilderung nicht deutlich. In München wäre für Dich demnach die alleinige/einzige Wohnung.
2. Warum Dein Freund sich in München registrieren lassen muss, obwohl er dort nicht wohnt, verstehe ich nicht. Das wäre eine Verstoß gegen das Meldegesetz.
3. Keine melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung, keine Zweitwohnungsteuer.
4. und 5. Siehe oben.
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