Wohnung zu zweit

neuinmuc @, Sonntag, 18.09.2011 (vor 4576 Tagen) @ Alfred

» Das Melderecht hängt nicht von der Zweitwohnungsteuer ab.
aber wenn ich mich mit Zweitwohnung in München anmelde, wird doch auch die ZWSt fällig oder nicht>

» Du willst also das Zimmer bei Deinen Eltern mit aller Gewalt als Wohnsitz beibehalten>
nein ich will nicht mit aller gewalt mein alten wohnsitz behalten. dache einfach nach dem ganzen streß mit Arbeits-, Wohnungssuche und Wohnungseinrichtung...wollte ich die Behördengänge sowie sonstige Ummeldestellen soweit wie möglich reduzieren.

» Was ist Deiner Meinung nach denn die Definition eines Zweitwohnsitzes>
auf der Homepage der Stadt München steht: "Steuerpflichtig ist jeder, der eine Zweitwohnung in München inne hat, also die Möglichkeit der Verfügungsgewalt über die Wohnung hat."

» Die Frage ist, ob Dein Freund überhaupt meldpflichtig ist. Das wird vermutlich zwar zutreffen, muss aber nicht so sein.
laut Mietvertrag ist er meldeflichtig. Und soweit ich weiß, muss ich diesen bei der Anmeldung beim Amt vorzeigen. oder ist das falsch>

» Wenn er sich nur am Wochenende in M. aufhält, wäre die Anmeldung mit Hauptwohnung rechtswidrig. Die Stadt M. wird es vermutlich nicht prüfen – sie profitiert ja davon. Was die Heimatgemeinde Deines Freundes macht, steht auf einem anderen Blatt. Hängt von vielen Zufällen ab.
in der Heimatgemeinde gibt es diese Steuer nicht. ob Sie aber der Ummeldung nach geht weiß ich nicht. Eine Frage am Rande: Was ändert sich alles mit der Änderung des Hauptwohnsitzes>

» Das lässt sich aus der Münchener Satzung nicht ausdrücklich entnehmen und dürfte wohl von der Laune der Verwaltung abhängen. Korrekt wäre m.E. die halbe Miete (pro Person) – aber das muss man sich ggf. erstreiten.
kann doch iwie gar nicht sein...wie machen es dann die leut, die in einer WG wohnen da zahlt doch auch jeder seinen teil, oder>


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