Wohnung zu zweit

Alfred @, Sonntag, 18.09.2011 (vor 4696 Tagen) @ neuinmuc

Eines vorweg: Es geht hier um
1. Melderecht, da gibt es die einzige Wohnung, oder, wenn jemand mehrere Wohnung hat, die Haupt- und die Nebenwohnung(en).
2. Zweitwohnungsteuer“recht“, da gibt es die Erst- und die Zweitwohnung. Wenn jemand eine Zweitwohnung innehat, ist er steuerpflichtig.
3. Wer im Zusammenhang mit dem Melderecht von „Wohnsitz“ spricht, schludert. Der Begriff kommt in keinem Meldegesetz vor.

Nach dem Willen der Münchener Verwaltung, den der Stadtrat in Form einer Zweitwohnungsteuersatzung erfüllt hat, soll jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist, eine Zweitwohnung sein. D.h., die Zweitwohnungsteuer folgt dem Melderecht, nicht umgekehrt.

» nein ich will nicht mit aller gewalt ...
Dann solltest Du Dich in München mit einziger Wohnung registrieren lassen. Denn so wie es klingt, arbeitest Du nicht nur während der Woche in München, sondern verbringt auch die Wochenenden dort. D.h. für mich, dass Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst, sondern sie nur noch gelegentlich besuchst.

» ... der Homepage der Stadt ... : "Steuerpflichtig ist jeder, der eine Zweitwohnung in München inne hat, also ..."
Das stimmt so nicht, denn dann müssten ja alle Nebenwohnungen in München besteuert werden. Das ist aber nicht der Fall.

» ... laut Mietvertrag ist er meldeflichtig.
Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung bezieht und nicht, wer einen Mietvertrag unterschreibt. Beispiel: Wenn Dein Freund die Wohnung nicht bezieht und Dich nur an den Wochenenden besucht, wäre er nicht meldpflichtig. Bezieht er jedoch die Wohnung, ist er dafür meldepflichtig. Mit dem Mietvertrag hat das überhaupt nichts zu tun.

» ... soweit ich weiß, muss ich diesen bei der Anmeldung beim Amt vorzeigen.
Das Einwohnermeldeamt wird von Dir den Mietvertrag allenfalls verlangen, um so zu prüfen, ob Du dich für die richtige Wohnung anmeldest - mehr nicht.

» Was ändert sich alles mit der Änderung des Hauptwohnsitzes>
Die Hauptwohnung ist – wie die einzige Wohnung -Anknüpfungspunkt für öffentliche Rechte und Pflichten.

» kann ... nicht sein... wie machen es dann die leut, die in einer WG wohnen ...
Wie das in einer WG funktioniert, weiß ich nicht. Auch dazu steht nichts in der Münchener Satzung.


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