ZWS in Konstanz

Konstanz erhebt Zweitwohnungsteuer seit 22.03.1984. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 35% (effektiv 35%).

Satzung

Satzung von Konstanz

Befreiung

Die Satzung der Konstanz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler

Alte Staffel

Zum 1.1.2015 wurde ein einheitlicher Steuersatz in Höhe von 20% der Nettokaltmiete eingeführt. Zuvor gab es eine Staffel auf Basis der Jahresrohmiete:

  1. bei einem jährlichen Mietaufwand bis zu 1.650 € 400,00 €
  2. bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als 1.650 € aber nicht mehr als 2.640 € 575,00 €
  3. bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als 2.640 € aber nicht mehr als 3.630 € 750,00 €
  4. bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als 3.630 € aber nicht mehr als 4.620 € 925,00 €
  5. bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als 4.620 € aber nicht mehr als 5.610 € 1.100,00 €
  6. bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als 5.610 € aber nicht mehr als 6.600 € 1.275,00 €
  7. bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als 6.600 € aber nicht mehr als 7.590 € 1.450,00 €
  8. bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als 7.590 € 1.625,00 €

Die neue Regelung war n̦tig, da das Bundesverfassungsgericht die Ungerechtigkeit der Staffeln an der Staffelgrenze monierte Рmit Verweis auf den Grundsatz der Steuergerechtigkeit.

Erhöhung 2017

Zum 01.01.2017 wurde der Satz erhöht von 20% auf 25% (siehe Presse)

Erhöhung 2022

Im Jahr 2022 wurde die Steuer auf 35% erhöht.

Meldungen zu Konstanz (2)

Einträge zu Konstanz im Forum (11)

Letzte Änderung: 02.04.2023