ZWS nachträglich für zwei Jahre? und mehr

Christian @, Samstag, 06.01.2007 (vor 6343 Tagen) @ DrKNickel

Hallo "DrKNickel",

es ist rechtens, die ZWSt rückwirkend zu verlangen, wenn die Satzung das hergibt - Um zu beurteilen, ob das der Fall ist, müsste ich aber wissen, um welche Stadt es sich handelt.

Ob es überhaupt rechtens ist, die ZWSt von Dir zu verlangen, ist eine andere Frage. Um zu beurteilen, ob das der Fall ist, müsste ich wissen, ob Dir die Haupt- und Nebenwohnung gehören (Eigentum/Miete/Nießbrauch o.ä.). Schon mal darüber nachgedacht, ob Stadtverwaltungen in dieser Frage eventuell notorisch lügen>

» Kann man irgendwie nachträglich den Zweit zum Erstwohnsitz machen>
Die Frage verstehe ich nicht. Wenn man mehrere Wohnsitze hat, kann man eigentlich ziemlich beliebig festlegen, welcher davon der Zweit- und welcher der Erstwohnsitz ist. Wen interessiert das schon>


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