ZWS nachträglich für zwei Jahre? und mehr

Christian @, Samstag, 11.08.2007 (vor 6126 Tagen) @ Matthias Röder

Hallo Matthias,
man kann selbstverständlich die Neben- zur Hauptwohnung machen und umgekehrt, wenn die gesetzliche Voraussetzungen stimmen. Ggf. sogar rückwirkend - wenn die Stadt sich darauf einlässt. Das kann man nur ausprobieren. Klappt aber vermutlich nicht über 21 Monate rückwirkend - und wenn doch, würde es bedeuten, dass man damit zugibt, die ganze Zeit falsch gemeldet gewesen zu sein (was eine Ordnungswidrigkeit darstellt - Geldbuße bis EURO 500,-- möglich). Einen „eleganten“ Ausweg wird es nicht geben.
Das mit der Falschmeldung sagt ja auch die Stadt selbst, denn eine „melderechtliche Korrektur“ ist nur möglich, wenn man bisher falsch gemeldet ist. Über eine rückwirkende Ummeldung steht da nichts. Die reiten eiskalt auf der Drohung „Hauptwohnung“ in Augsburg oder Zweitwohnungsteuer. Wobei ihnen die Hauptwohnung lieber ist, denn die bringt der Stadt entschieden mehr Geld
So wie ich das sehe, werden sie die Zweitwohnungsteuer rückwirkend bis zum Tag einer eventuellen Ummeldung kassieren (also für ca. 21 Monate) und danach zufrieden auf die jährliche Kopfprämie aus dem Finanzausgleich warten. Geld, das übrigens Deine bisherige Heimatgemeinde dann nicht mehr bekommt. ob zu Recht oder Unrecht kann ich nicht beiurteilen.
Noch Fragen>
Gruß


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