ZWS nachträglich für zwei Jahre? und mehr

Christian @, Samstag, 06.01.2007 (vor 6343 Tagen) @ DrKNickel

Hallo DrKNickel,

» 1.)
» Die Stadt in der ich wohne ist Augsburg.
Die Satzung der Stadt Augsburg ist
- seit 1.1.2005 in Kraft
- keine rechtswirksame Grundlage für die Erhebung einer ZWSt.
Eine Zweitwohnung kann man nur dann „innehaben“ wenn man auch eine Erstwohnung „innehat“. Das entspricht der ständigen Rechtsprechung.
» 2.)
» Der Erstwohnsitz ist Eigentum meiner Eltern, der Zweitwohnsitz ist zur Miete.
Wenn ich das richtig sehe, wohnst Du bei Deinen Eltern (ohne Miete zu zahlen oder eine sonstige vertragliche Grundlage) und bist in A. mit Nebenwohnung in einer gemieteten Wohnung (einem Zimmer>) gemeldet.
Das ist so richtig und entspricht dem Bay. Meldegesetz, wenn Du Dich nicht vorwiegend in A. aufhältst. Die Anmeldung in A. mit Hauptwohnung (oder alleiniger Wohnung) ist hingegen erforderlich und gesetzeskonform, wenn Du Dich vorwiegend in A. aufhältst.
Hinweis: Ein Student, der sich in den Semesterferien und an den vorlesungsfreien Tagen nicht am Studienort aufhält, hat dort üblicherweise seine Nebenwohnung.
Eine Klage gegen die ZWSt wäre bei dieser Fallkonstellation sogar vor dem VG Augsburg erfolgversprechend. Das setzt allerdings einen Widerspruch gegen den Steuerbescheid voraus. Wenn Du dazu Hilfe brauchst - Du kriegst sie.

» Das ganze kam für mich halt irgendwie überraschend, hatte davon noch nichts gehört, plötzlich Bescheid im Briefkasten. Ich denke ich werde für die Zukunft halt den Zweitwohnsitz ummelden.

Das kann so ganz überraschend eigentlich nicht sein, denn vor dem Bescheid müsstest Du eine „Erklärung zu ZWSt der Stadt A.“ abgegeben haben.
Ummelden mit Hauptwohnung in A. ist übrigens genau das, was die Stadt A. mit ihrer obskuren Satzung bezweckt.

Viele Grüße,


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