ZWS nachträglich für zwei Jahre? und mehr

Christian @, Sonntag, 07.01.2007 (vor 6342 Tagen) @ DrKNickel

Hallo DrKNickel,

» Darf ich fragen warum du hier allen so selbstlos hilfst>
Die Frage ist erlaubt, aber nicht leicht zu beantworten. So ganz genau weiß ich das auch nicht. Aber ich habe auf jeden Fall etwas gegen selbstherrliche, dumm-dreiste Verwaltungen, die es nicht einmal bemerken, wenn sie Schäden verursachen. Und das ist bei Städten wie Augsburg u.v.a. nun Mal der Fall.:-D Wenn man da nicht gegen hält, werden sie noch übermütig. Nur gut erzogene Verwaltungen sind gute Verwaltungen (Indianerhäuptling Hochroter Kopf, 1812).:-)

» … ich weiß nicht wie so ein Widerspruch aussieht. Wie würde denn eine Klage in diesem Fall aussehen>

Wie so ein Widerspruch aussieht, ist eigentlich ziemlich unerheblich - er wird von der Stadt so oder so abschlägig beschieden. Aber der Widerspruch muss sein, sonst kann man nicht vor Gericht ziehen (Teil des Rechtsweges). Wie die klage dann aussieht, hängt auch ein bisschen vom Widerspruchsbescheid der Stadt ab. Wäre deswegen jetzt zu früh.

Ob Du noch Widerspruch einlegen kannst, hängt vom Datum des Steuerbescheids ab. Von wann ist der> Wenn der Steuerbescheid noch nicht älter als vier Wochen ist, geht es noch. Falls Bedarf besteht, kriegst Du von mir ein Muster für den Widerspruchsbescheid.

Gut wäre es, wenn Du Absender und Kassenzeichen (o.ä,) angeben könntest. Schicke dazu ggf. eine Mail direkt an mich, denn das sind schon personenbezogenen Daten, über die Du identifiziert werden kannst. Außerdem ist es einfacher, das Muster per Mail zu übermitteln. Geht über das Umschlag-Symbol unter meinem Namen. Muss aber nicht sein.

Gruß


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