ZWS nachträglich für zwei Jahre? und mehr

Matthias Röder @, Samstag, 11.08.2007 (vor 6126 Tagen) @ Christian

» ausprobieren. Klappt aber vermutlich nicht über 21 Monate rückwirkend -
» und wenn doch, würde es bedeuten, dass man damit zugibt, die ganze Zeit
» falsch gemeldet gewesen zu sein (was eine Ordnungswidrigkeit darstellt -
» Geldbuße bis EURO 500,-- möglich).

Ich denke mal, dass sie entweder eine rückwirkende Ummeldung akzeptieren oder einfach weiterhin auf ihrer Forderung bestehen bleiben - letzteres ist natürlich wahrscheinlicher. Das sie mir im Endeffekt eine Ordnungswidrigkeit anhängen, glaube ich jetzt mal nicht.

» Das mit der Falschmeldung sagt ja auch die Stadt selbst, denn eine
» „melderechtliche Korrektur“ ist nur möglich, wenn man bisher falsch
» gemeldet ist. Über eine rückwirkende Ummeldung steht da nichts. Die reiten
» eiskalt auf der Drohung „Hauptwohnung“ in Augsburg oder Zweitwohnungsteuer.

So wie ich das sehe, war ich bisher eindeutig falsch gemeldet. Dass das mein eigenes Verschulden ist, streite ich nicht ab. Aber mal ehrlich: Worauf man alles achten muss, ich schon erstaunlich. Dabei wollte ich doch nur studieren - und zwar nicht Jura.

» Wobei ihnen die Hauptwohnung lieber ist, denn die bringt der Stadt
» entschieden mehr Geld

Nun gut, die können sie ja, rückwirkend haben - wenn das geht.
Inzwischen wohne ich übrigens gar nicht mehr in Augsburg.

» Noch Fragen>

Nun gut, vielleicht noch konkret etwas zu meinem Fall:
Es ist richtig, dass die (einzige) Eigentumswohnung meiner Eltern, seit jeher als mein Hauptwohnsitz eingetragen ist. Dies geschah jedoch lediglich aufgrund meiner mangelnden Kenntnisse im Meldewesen und den ungeahnten Folgen. Und nicht daraus, dass ich mich dort die meiste Zeit aufgehalten habe – wie auch> Ich studiere in Augsburg und habe bei meinen Eltern (andere Stadt) nicht mal mehr mein altes "Kinderzimmer".
Mein tatsächlicher Hauptwohnsitz war also in Augsburg, wo ich mich die meiste Zeit aufhielt und für dessen Miete ich ausschließlich mit Hilfe von BAföG aufkommen konnte. Mit der Wohnung meiner Eltern habe ich indes nichts zu tun (weder vertraglich, noch finanziell) außer das ich an den Wochenenden gelegentlich dort schlief. Doch nicht mal das ist komplett richtig, da ich mich die meiste Zeit freilich bei meiner Freundin aufgehalten habe.

Inzwischen bin ich wieder zurück bei meinen Eltern.


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