ZWS nachträglich für zwei Jahre? und mehr

Matthias Röder @, Samstag, 11.08.2007 (vor 6126 Tagen) @ DrKNickel

» Kann man irgendwie nachträglich den Zweit zum Erstwohnsitz machen>

Hallo,

genau diese - bisher unbeantwortete Frage - interessiert mich auch. Interessant ist nämlich, dass mir die Stadt Augsburg schreibt:

"Bitte beachten Sie, dass wir auch im Falle einer melderechtlichen Korrektur auf die Abgabe Ihrer Steuererklärung nicht verzichten können"

- eine melderechtliche Korrektur scheint es also *irgendwie* zu geben.
Wenn ich also im nachhinein meinen Hauptwohnsitz für die letzten 21 Monate nach Augsburg verlegen kann, hätte ich meinen Kopf auf sehr elegante Weise aus der Schlinge gezogen.

Außerdem interessiert mich, wie es Dir, DrKNickel, ergangen ist, da es bei mir, wie gesagt, auch um Augsburg geht.

Vielen Dank im Voraus
Matthias Röder


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