ZWS in Blankenburg (Harz)

Blankenburg (Harz) erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.06.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 7.02%.

Satzung

Satzung von Blankenburg (Harz)

Staffel

Blankenburg (Harz) erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 306,78 Euro 20 Euro
2. bis 613,55 Euro 36 Euro
3. bis 1227,10 Euro 51 Euro
4. bis 1840,65 Euro 102 Euro
5. bis 2454,20 Euro 153 Euro
6. bis 3272,27 Euro 230 Euro
7. darüber 307 Euro

Meldungen zu Blankenburg (Harz)

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Letzte Änderung: 30.04.2009