Blankenburg (Harz) erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.06.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 7.02%.
Satzung von Blankenburg (Harz)
Blankenburg (Harz) erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 306,78 Euro | 20 Euro |
2. | bis 613,55 Euro | 36 Euro |
3. | bis 1227,10 Euro | 51 Euro |
4. | bis 1840,65 Euro | 102 Euro |
5. | bis 2454,20 Euro | 153 Euro |
6. | bis 3272,27 Euro | 230 Euro |
7. | darüber | 307 Euro |
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Letzte Änderung: 30.04.2009