Immenstadt erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 12.35%.
Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.
Immenstadt erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 4000 Euro | 250 Euro |
2. | bis 6000 Euro | 500 Euro |
3. | mehr als 6000 Euro | 750 Euro |
– | Wohnmobile / Camping | 80 Euro |
– | Werkswohnungen bis 1200 Euro | frei |
Die Satzung der Immenstadt sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Werkmietwohnungen und Werkdienstwohnungen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind von der Steuer befreit, wenn die jährliche Jahresrohmiete den Betrag von 1.200 € nicht übersteigt
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Letzte Änderung: 30.04.2009