ZWS in Pfronten

Pfronten erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 8.81%.

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Pfronten

Staffel

Pfronten erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 2.000,00 € 100 €
2. bis 4.000,00 € 250 €
3. bis 6.000,00 € 350 €
4. bis 8.000,00 € 500 €
5. ab 8.000,01 € 600 €

Meldungen zu Pfronten

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Letzte Änderung: 05.05.2009