ZWS in Schwangau

Schwangau erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 11.88%.

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Staffel

Schwangau erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 1.500 Euro 120 Euro
2. bis 5.000 Euro 300 Euro
3. bis 7.500 Euro 500 Euro
4. mehr als 7.500 Euro 700 Euro

Meldungen zu Schwangau

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Letzte Änderung: 05.05.2009