Benediktbeuern erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 10.82%.
Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.
Benediktbeuern erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Nettokaltmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.200,00 € | 90 € |
2. | bis 2.400,00 € | 180 € |
3. | bis 4.800,00 € | 360 € |
4. | bis 9.600,00 € | 720 € |
5. | mehr als 9.600,00 € | 1.080 € |
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Letzte Änderung: 11.05.2009