ZWS in Ostseebad Rerik

Ostseebad Rerik erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 10.27%.

Satzung

Satzung von Ostseebad Rerik

Staffel

Ostseebad Rerik erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Nettokaltmiete Steuer
1. bis 1.840, Euro 150 Euro
2. bis 3.680,00 Euro 310 Euro
3. mehr als 3.680,00 Euro 460 Euro

Befreiung

Die Satzung der Ostseebad Rerik sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Personen unter 18 Jahre

Meldungen zu Ostseebad Rerik

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Letzte Änderung: 15.04.2011