Ostseebad Rerik erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 10.27%.
Ostseebad Rerik erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Nettokaltmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.840, Euro | 150 Euro |
2. | bis 3.680,00 Euro | 310 Euro |
3. | mehr als 3.680,00 Euro | 460 Euro |
Die Satzung der Ostseebad Rerik sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
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Letzte Änderung: 15.04.2011