ZWS-Erhöhung rückwirkend möglich? Ostseebad Rerik
Liebe "Freunde" der ZWS,
im Ostseebad Rerik besitze ich seit Jahren eine Wohnung, die ich ausschließlich selbst als Ferienwhg nutze. Bin dort mit Nebenwohnsitz gemeldet. Vom Erwerb an zahle ich vierteljährlich ZWS. Mit Schreiben vom 3.11.2014 informiert das zuständige Amt über die Satzungsänderung der Zweitwohungssteuer in Rerik. Das Bundesverwaltungsgericht habe entschieden, dass die bisherige degressive Staffelung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz Art. 3 Abs.1 GG verstößt. Nun soll ich doch gleich mal in Zweiwochenfrist eine neue Erklärung zur Erhebung der ZWS ausfüllen. Praktischerweise berechnet man die Steuerhöhe gleich selbst. Als hätte ich es geahnt, der neue ZWS-Betrag liegt 75% über dem bisherigen (20% Steuersatz). Und weil´s noch nicht genug ist, ist die neue Satzung am 20.10.2014 ausgefertigt und soll rückwirkend ab 01.01.2014 gelten.
Nun wurde mir der alte Betrag für die ersten 3.Quartale 2014 ja schon abgebucht. Ich habe mal gehört, dass belastende Änderungen von Bescheiden nur für die Zukunft gelten dürfen, da es ja sowas wie Vertrauensschutz gibt? Weis jemand ob ein Widerspruch gegen den kommenden Forderungsbescheid bezüglich der Rückwirkung Erfolg haben kann? Bisher hat das Amt alle meine Widersprüche teils ohne Begründung abgeschmettert. Beim letzten Widerspruch gegen den gleichzeitigen Jahreskurbeitrag gab es sogar ne sachliche Begründung und dafür auch Bearbeitungsgebühren. Klagen will ich wegen des Stresses nicht führen.
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Conradi,
09.11.2014
- ZWSt-Erhöhung rückwirkend möglich? Ostseebad Rerik - Alfred, 10.11.2014
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Rebell,
10.11.2014
- ZWS-Erhöhung rückwirkend möglich? Ostseebad Rerik - René, 02.03.2015
- ZWS-Erhöhung rückwirkend -update -
Conradi,
13.02.2015
- ZWS-Erhöhung rückwirkend -update - René, 02.03.2015
- ZWS-Erhöhung rückwirkend möglich? Ostseebad Rerik - Gustav, 18.02.2015