ZWS in Germering
Germering erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2012. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 9% (effektiv 9%).
Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.
Satzung
Satzung von Germering
Befreiung
Die Satzung der Germering sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden.
- Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und ähnliche Einrichtungen.
- Wohnungen, die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen Gründen in der Stadt Germering innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb der Stadt Germering befindet. Für Wohnungen von Personen, die eine Lebenspartnerschaft nach § 1 Abs. 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes – LPartG – begründet haben, gilt Nr. 3 Satz 1 entsprechend.
Meldungen zu Germering
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Letzte Änderung: 10.01.2012