ZWS in Bad Griesbach

Bad Griesbach erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Wohnfläche zu Grunde gelegt..

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Bad Griesbach

Staffel

Bad Griesbach erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Quadratmeter Steuer
1. bis 25 m² 120 €
2. bis 50 m² 174 €
3. bis 75 m² 216 €
4. mehr als 75 m² 270 €

Befreiung

Die Satzung der Bad Griesbach sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen von Minderjährigen, die am 01. Januar das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht Eigentümer der Wohnung sind oder ein eigentumsähnliches Recht an einer Wohnung haben.

Meldungen zu Bad Griesbach

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Letzte Änderung: 07.07.2012