Ostseebad Boltenhagen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2007. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 15% (effektiv 15%).
Satzung von Ostseebad Boltenhagen
Die Satzung der Ostseebad Boltenhagen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Steuer wurde von 10% auf 15% zum 1.1.2015 erhöht, siehe Änderungssatzung
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Letzte Änderung: 10.03.2016