Die Ferienwohnung in Wohngebieten nicht zulässig?

Rebell @, Dienstag, 29.04.2014 (vor 3622 Tagen)
bearbeitet von René, Dienstag, 29.04.2014

Berichte von gerichtlichen Entscheidungen aus dem Raum Ostsee nun bald auch in Bayern möglich ?

Gericht: Keine Ferienvermietung im Wohngebiet

Strandkörbe am Strand von Boltenhagen © NDR Fotograf: Helmut Kuzina Wismar Detailansicht des Bildes Der Strand von Boltenhagen lockt viele Gäste an. Im Ostseebad Boltenhagen dürfen im Wohngebiet "Am Reek" Wohnungen nicht an Feriengäste vermietet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Schwerin entschieden. Die Klagen mehrerer Hauseigentümer gegen eine Anordnung der zuständigen Landrätin wurden am Montag abgewiesen.
Ferienwohnung ist eigenständige Nutzungsart

Das Gericht schloss sich der Argumentation der Verwaltungschefin des Kreises Nordwestmecklenburg an, wonach laut Bebauungsplan für das "allgemeine und reine Wohngebiet" die Nutzung als Ferienwohnung unzulässig ist. Das Urteil folge früheren, vom Oberverwaltungsgericht Greifswald bestätigten Entscheidungen. Demnach sei die Nutzung als Ferienwohnung keine Unterform der Wohnnutzung, sondern eine eigenständige Nutzungsart. Die Urteile zu Boltenhagen sind noch nicht rechtskräftig.
Schutz vor unerlaubter Konkurrenz

Boltenhagen und der östliche Ortsteil Tarnewitz sind wegen ihrer Strandlage und der nahen Marina begehrte Urlaubsziele. Um gewerbliche Tourismusanbieter vor illegaler Konkurrenz zu schützen, war das Landratsamt schon 2009 und 2010 gegen die zweckentfremdete Nutzung von Wohnungen eingeschritten. Ähnliche Auseinandersetzungen hatte es unter anderem auch auf Poel gegeben.
entnommen aus Meldungen von NDR
zusätzliche Info zu diesem Thema:>>>

http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Streit-um-Feriendomizile-eskaliert-...

Was wird wohl noch alles angestellt in unserer BRD?
Wie wäre es denn mit einer grundsätzlichen Enteignung?


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